
Für Deutsche ist das eVisitor-Visum kostenlos
Deutschland gehört zu den 36 Ländern, für die Australien das eVisitor-Visum vorsieht. Die Behörde erhebt dafür keine Gebühr: AUD $0. Es ist 12 Monate gültig und erlaubt Aufenthalte von bis zu 3 Monaten pro Einreise.
Unabhängiger Ratgeber · keine Verbindung zur australischen Regierung · Stand 17 August 2026
AUD $0
Gebühr
Keine Antragsgebühr
12 Monate
Gültigkeit
Beliebig viele Einreisen
3 Monate
Aufenthalt pro Einreise
Urlaub oder Geschäftsbesuch
36
Berechtigte Länder
Deutschland ist dabei
Was ist das eVisitor-Visum?
Das eVisitor (Subclass 651) ist ein vollwertiges Besuchervisum für Australien, das elektronisch erteilt wird. Es wird mit Ihrem Reisepass verknüpft – es gibt keinen Aufkleber und keinen Stempel. Erlaubt sind touristische Reisen und geschäftliche Besuchstätigkeiten.
Es gilt 12 Monate ab Erteilung, erlaubt beliebig viele Einreisen, und jeder Aufenthalt darf bis zu 3 Monate dauern. Sie müssen sich bei der Antragstellung und bei der Erteilung außerhalb Australiens aufhalten.
Ein Visum, keine Reisegenehmigung
Anders als etwa die neuseeländische NZeTA ist das eVisitor ein richtiges Visum. Es wird elektronisch erteilt und beim Einchecken automatisch geprüft.
Deutschland ist berechtigt
Alle EU-Staaten sowie das Vereinigte Königreich, Island, Norwegen und die Schweiz sind unter den 36 berechtigten Ländern. Wer keinen dieser Pässe hat, benötigt stattdessen die ETA.
Kostenlos – nur auf der offiziellen Seite
Die Behörde verlangt keine Gebühr. Wer im Internet einen Preis für ein eVisitor sieht, zahlt für das Ausfüllen des Formulars, nicht für das Visum. Zum Vergleich: die ETA für andere Pässe kostet AUD $20.
Welches Visum gilt für welchen Pass?
„Kostenlos“ gilt nur für das eVisitor, und das eVisitor gilt nur für europäische Pässe. Genau hier entstehen die meisten Missverständnisse.
| Ihr Pass | Visum | Kosten | Antragsweg |
|---|---|---|---|
| EU, Vereinigtes Königreich, Island, Norwegen, Schweiz und weitere europäische Länder (36 insgesamt) – einschließlich Deutschland | eVisitor (Subclass 651) | AUD $0 | Website des Department of Home Affairs (ImmiAccount) |
| Japan, USA, Kanada, Singapur, Malaysia, Südkorea und weitere | ETA (Subclass 601) | AUD $20 | Nur über die offizielle App |
| Für beides nicht berechtigt | Besuchervisum (Subclass 600) | gebührenpflichtig | Website des Department of Home Affairs |
Die ETA lässt sich nicht über die Website beantragen, sondern nur über die offizielle App, die den Chip im Pass ausliest. Beim eVisitor ist es umgekehrt: keine App, nur die Website. Geprüft am 17 August 2026.
So beantragen Sie das eVisitor
STEP 1
Reisepass prüfen
Ihr deutscher Reisepass muss bei der Antragstellung gültig sein und sollte die geplante Reise abdecken. Das Visum wird an genau diesen Pass gebunden.
STEP 2
Antrag von außerhalb Australiens stellen
Der Antrag läuft über die Website des Department of Home Affairs mit einem ImmiAccount. Sie müssen sich bei Antragstellung und Erteilung außerhalb Australiens befinden.
STEP 3
Angaben zu Gesundheit und Vorstrafen machen
Sie erklären Ihren Gesundheitszustand und etwaige Vorstrafen. Unkomplizierte Anträge werden automatisch entschieden; Angaben, die geprüft werden müssen, sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
STEP 4
Auf die Bestätigungs-E-Mail warten
Viele Anträge werden in minutes to a few days entschieden, garantiert ist das aber nicht. Beantragen Sie das Visum, bevor Sie nicht erstattungsfähige Buchungen vornehmen, und bewahren Sie die Bestätigung bei Ihren Reisedokumenten auf.
Was erlaubt ist – und was nicht
Erlaubt
- Urlaub, Besuch von Familie und Freunden
- Geschäftliche Besuchstätigkeiten: Termine, Verhandlungen, Konferenzen
- Studium oder Fortbildung bis zu 3 Monaten
- Beliebig viele Aus- und Wiedereinreisen während der Gültigkeit
Nicht erlaubt
- Arbeit für einen australischen Arbeitgeber
- Aufenthalte über 3 Monate bei einer einzelnen Einreise
- Antragstellung, während Sie sich in Australien aufhalten
- Verkauf von Waren oder Dienstleistungen an die Öffentlichkeit
Bei der Einreise
Nehmen Sie denselben Reisepass mit, mit dem Sie den Antrag gestellt haben – das Visum ist elektronisch damit verknüpft, es gibt nichts zum Ausdrucken. An großen Flughäfen können berechtigte Reisende die automatischen SmartGates nutzen. Über die Einreise entscheidet die Australian Border Force vor Ort. Australien setzt die Biosicherheitsvorschriften für Lebensmittel sowie pflanzliche und tierische Produkte streng durch: Melden Sie im Zweifel alles an.
Häufige Fragen
Ist das eVisitor wirklich kostenlos?
Ja. Das Department of Home Affairs erhebt für das eVisitor (Subclass 651) keine Visumgebühr und keine Servicegebühr. Kommerzielle Websites, die einen Preis nennen, berechnen das Ausfüllen des Formulars – notwendig ist das nicht.
Wie lange darf ich in Australien bleiben?
Bis zu 3 Monate pro Einreise. Das Visum selbst gilt 12 Monate ab Erteilung und erlaubt in dieser Zeit beliebig viele Einreisen – Sie dürfen also mehrfach einreisen, solange jeder Aufenthalt die 3-Monats-Grenze einhält.
Darf ich mit dem eVisitor arbeiten?
Nein. Eine Beschäftigung bei einem australischen Arbeitgeber ist nicht erlaubt. Geschäftliche Besuchstätigkeiten wie Termine, Verhandlungen und Konferenzen sind zulässig, und Sie dürfen bis zu 3 Monate studieren oder an Fortbildungen teilnehmen. Bezahlte Arbeit ist ausgeschlossen.
Kann ich den Antrag stellen, wenn ich schon in Australien bin?
Nein. Sie müssen sich sowohl bei der Antragstellung als auch bei der Erteilung außerhalb Australiens aufhalten. Wenn Sie bereits im Land sind und länger bleiben möchten, benötigen Sie ein anderes Visum.
Garantiert das eVisitor die Einreise?
Nein. Es erlaubt die Reise nach Australien. Über die Einreise selbst entscheidet die Australian Border Force bei der Ankunft.
Brauchen Kinder ein eigenes eVisitor?
Ja. Jede reisende Person benötigt ein eigenes Visum, auch Säuglinge, und jeweils einen eigenen berechtigten Reisepass.
Was gilt für Reisen mit einem zweiten Pass?
Das Visum ist an den Pass gebunden, mit dem Sie den Antrag gestellt haben. Reisen Sie mit einem anderen Pass, müssen Sie erneut beantragen. Führen Sie deshalb immer denselben Pass mit, den Sie im Antrag angegeben haben.
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Beantragen Sie Ihr eVisitor
Der Antrag ist kostenlos und wird auf der Website des Department of Home Affairs gestellt. Wir sind ein unabhängiger Ratgeber und können keinen Antrag für Sie einreichen.
Dies ist ein unabhängiger Ratgeber. Er steht in keiner Verbindung zur australischen Regierung oder zum Department of Home Affairs, und wir reichen keine Anträge ein. Das eVisitor ist kostenlos – beantragen Sie es immer über die offizielle Website.